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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Sommer, Sonne, Führerschein! 🚗

15.05.2025 | FAHRSCHUL-WISSEN

Führerschein im Sommer? Warum jetzt der ideale Zeitpunkt zum Durchstarten ist? Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm die perfekte Gelegenheit, endlich den Auto-Führerschein in Angriff zu nehmen. Ob Schüler*innen nach dem Schuljahr, Studierende in den Semesterferien oder Berufstätige mit etwas mehr Freizeit: Die Monate Mai bis Juli bieten optimale Bedingungen für den Einstieg in die Fahrausbildung. Bessere Bedingungen, mehr Motivation #userInhaber# von der #userName# in #userCity# sagt: „Gerade im Sommer sind unsere Kurse schnell ausgebucht. Viele wollen die warmen Monate nutzen, um Theorie und Praxis am Stück durchzuziehen – und das klappt in der Regel auch sehr gut.“ Tatsächlich fällt das Fahren bei Tageslicht, trockener Fahrbahn und moderaten Temperaturen vielen Anfängerinnen deutlich leichter. Dazu kommt, dass Schülerinnen und Studierende mehr zeitliche Flexibilität mitbringen. Auch die Theorieausbildung profitiert: Das Lernen fällt leichter, wenn man sich draußen hinsetzen oder zwischendurch eine kleine Pause an der frischen Luft einlegen kann. Wir bieten dazu die idealen digitale Lernplattformen und Apps an, mit denen sich der Unterricht ortsunabhängig vorbereiten lässt. Früh anmelden lohnt sich Trotz der idealen Bedingungen sollten Interessierte frühzeitig planen. #userInhaber# rät: „Gerade in der Sommerzeit kann es zu längeren Wartezeiten bei den Prüfstellen kommen. Wer im Juni mit der Ausbildung beginnt und zügig durchkommt, kann realistisch gesehen schon im August oder September seinen Führerschein in den Händen halten“. Vorausgesetzt, Theorieprüfung, Fahrstunden und Praxisprüfung verlaufen reibungslos. Ein guter Tipp: Frühzeitig Beratungsgespräche führen, Anmeldetermine buchen und die nötigen Unterlagen wie Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto rechtzeitig organisieren. Sicherheit geht vor – auch bei Hitze Der Sommer bringt nicht nur Vorteile. Gerade bei großer Hitze ist es wichtig, während der Fahrstunden auf sich zu achten. Genügend trinken, auf Sonnenschutz achten und bei Konzentrationsschwäche lieber eine Pause einlegen – das sind wichtige Hinweise, die auch in den Fahrschulen selbst thematisiert werden. Außerdem sollten Fahranfänger*innen darauf vorbereitet werden, dass der Sommerverkehr – insbesondere während der Ferienzeit – oft dichter ist. Urlaubsverkehr, unaufmerksame Autofahrer und spontane Baustellen können für zusätzliche Herausforderungen sorgen. Deshalb ist vorausschauendes Fahren ein zentrales Thema in der Ausbildung. Fazit: Jetzt einsteigen und durchstarten Wer mit dem Gedanken spielt, den Führerschein zu machen, sollte den Sommer 2025 als Chance begreifen. Angenehmes Wetter, flexiblere Zeitpläne und moderne Lernmethoden machen diese Zeit ideal für den Start. Und wer jetzt beginnt, hat gute Chancen, bereits im Herbst ganz offiziell am Steuer zu sitzen – und die erste Fahrt im goldenen Oktober zu genießen. Also worauf wartest du noch – jetzt anmelden! Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Oster-Gewinnspiel 2025

10.04.2025 | FAHRSCHUL-WISSEN

Oster-Gewinnspiel 2025: 100€ Gutschein für deinen Führerschein gewinnen! Ostern 2025 wird nicht nur bunt, sondern auch besonders spannend für alle, die mit dem Führerschein starten möchten – oder bei uns schon mitten in der Ausbildung stecken. Wir verlosen in unserem Oster-Gewinnspiel einen 100-Euro-Gutschein für deinen Führerschein. Die Teilnahme ist ganz einfach – und lohnt sich für Führerschein-Anwärter*innen in jeder Phase. Ob du dich gerade für unsere Fahrschule entscheidest oder schon die ersten Fahrstunden hinter dir hast: Mit etwas Glück sicherst du dir bares Geld für deinen Weg zur Fahrerlaubnis. Mit dem Oster-Gewinnspiel möchten wir dich motivieren, deinen Weg in Richtung Mobilität mit einem kleinen finanziellen Schub zu starten. Sascha Niehoff von der Fahrschule Sascha Niehoff in Landkreis Cloppenburg sagt: "Wir wissen, dass der Führerschein für viele ein großer Schritt ist – sowohl in der Selbstständigkeit als auch finanziell. Gerade zu Ostern möchten wir zeigen, dass wir als Fahrschule nicht nur begleiten, sondern auch motivieren können.“ So einfach geht’s: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist in wenigen Schritten erledigt: Einfach die Aktionsseite unter https://gewinnspiel-fahrschule.de/oster-gewinnspiel-2025/ besuchen, das Teilnahmeformular ausfüllen und schon ist man im Lostopf. Über unsere Social Media Kanäle bekommt ihr noch weitere Infos. Was gibt es zu gewinnen? Verlost wird ein Gutschein im Wert von 100 Euro für deinen Führerschein bei uns. Der Gutschein ist nicht übertragbar, nicht in bar auszahlbar und kann sowohl für Theorie- als auch Praxisstunden genutzt werden. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Der Teilnahmezeitraum läuft vom 16. April bis einschließlich 22. April 2025. Die Gewinner werden am23. April 2025 benachrichtigt – entweder direkt per E-Mail oder über die Social Media Kanäle. Weitere Infos zu den Teilnahmebedingungen findet ihr unter: https://gewinnspiel-fahrschule.de/teilnahmebedingungen-osteraktion/ . Also: Jetzt mitmachen, dein Glück versuchen und mit etwas Oster-Magie 100€ sparen! Direkt zur Teilnahme: https://gewinnspiel-fahrschule.de/oster-gewinnspiel-2025/ Viel Erfolg wünscht Fahrschule Sascha Niehoff, Osterstr. 7, 49661 Cloppenburg, HAuptstr.39 Garrel, Bremerstr. Löningen

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Neuer Bußgeldkatalog: Was lange währt, wird endlich gut?

15.10.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 08. Oktober den zuvor von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zur StVO-Novelle verabschiedet. Vorausgegangen waren dem neuen Bußgeldkatalog anhaltende politische Diskussionen. Die nun in Teilen abgemilderten Sanktionen waren ursprünglich Teil einer umfassenderen Reform der Straßenverkehrsordnung, die bereits im April 2020 in Kraft getreten ist. Doch nur einen Monat später kassierte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers wieder ein. Aufgrund anhaltender Rechtsunsicherheit kehrten die Länder bis auf Weiteres zum alten Regelwerk zurück, es folgte ein anhaltender Streit um Strafmaß und Fahrverbote. Mit dem Beschluss findet die Debatte nun ihr vorzeitiges Ende. Im Ergebnis steigen Bußgelder fast flächendeckend teils erheblich, besonders Raser und Falschparker müssen fortan deutlich tiefer in die Tasche greifen. Anders als im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen bleiben die Fahrverbotsgrenzen hingegen unverändert, ein Erfolg für Kritiker und Interessenverbände. Wenn der Beschluss in voraussichtlich wenigen Wochen rechtskräftig wird, scheint neuerliche Konfusion in der Bevölkerung vorprogrammiert: Zu langwierig und verworren ist die Entstehungsgeschichte des neuen Regelwerks. Sascha Niehoff von der Fahrschule Sascha Niehoff hat von Berufswegen täglich mit der StVO zu tun und erklärt, worauf sich Verkehrssünder zukünftig einstellen müssen: „Für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrts- und Abbiegeverstöße werden die Verwarnungsgelder nahezu verdoppelt. Hinzu kommen einige gänzlich neue Regeln, so wird z.B. das Befahren der Rettungsgasse bei stockendem Verkehr zukünftig mit 240 Euro geahndet, obendrein gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.“ Im Bezug auf falsch abgestellte Fahrzeuge finden sich im Bußgeldkatalog zahlreiche neue Verstöße – versehen mit jeweiligen Sanktionen. „Hierbei handelt es sich mehr um eine Ausdifferenzierung bereits geltender Regeln“, so Sascha Niehoff. „Das Parken in zweiter Reihe, auf Rad- oder Busfahrbahn war auch in der Vergangenheit unzulässig, der Gesetzgeber schafft sich nun Möglichkeiten, gezielt nach Schwere des Vergehens zu sanktionieren.“ So variieren die entsprechenden Bußgelder, je nachdem, ob durch das falsch geparkte Auto eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Das selbst erklärte Ziel der Gesetzesnovelle besteht indes in der Förderung einer „sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität“. Folglich werden auch Umweltverstöße und Beeinträchtigungen der alternativen Verkehrsformen strikter geahndet. Wer etwa dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt, muss anstatt 10 neuerdings 80 Euro zahlen, auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei kommt nun dazu. Doch inwieweit wirken höhere Strafen tatsächlich abschreckend auf Verkehrssünder? „Prinzipiell sind Bußgelder ein probates Mittel“, meint Sascha Niehoff. „Allerdings ist und bleibt Verkehrssicherheit keine Frage der Bezahlbarkeit. Im internationalen Vergleich sind Verkehrsdelikte in Deutschland übrigens weiterhin relativ billig – das weiß jeder, der im Urlaub schon einmal ein Knöllchen bekommen hat.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Sascha Niehoff jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 04471-9583899 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Sascha Niehoff, Osterstr. 7, 49661 Cloppenburg, Hauptstr Garrel, Bremerstr Löningen

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Sicher unterwegs mit Anhänger

15.06.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer mit dem PKW schwere Lasten transportieren möchte, kommt um den Anhänger nicht herum. Doch damit Fahrer und Fracht sicher am Ziel ankommen, gilt es einiges zu beachten. Ob Umzug, Urlaub mit dem Wohnmobil oder Pferdetransport – es gibt Situationen im Leben eines jeden Autofahrers, in denen das Fassungsvermögen des Kofferraums schlicht nicht ausreicht. Schnelle Abhilfe verspricht dann ein Anhänger, schließlich berechtigt bereits der PKW-Führerschein u.a. das Ziehen von ungebremsten Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm. Laut Schätzungen des Caravan Industrie Verbands e.V. genügt dies zur Führung von 50 Prozent aller handelsüblichen Wohnwagen. Tatsächlich unterschätzen viele Autofahrer jedoch die Herausforderungen, die schon die Fahrt mit einem kleinen Baumarkt-Anhänger mit sich bringt. „Das Führen eines Anhängers bedeutet unabhängig von Größe und Gewicht zunächst ein völlig verändertes Fahrgefühl“, erklärt Sascha Niehoff von der Fahrschule Sascha Niehoff des Landkreis Cloppenburg. „Selbst für routinierte Fahrer können bereits einfache Lenkmanöver problematisch werden, weil der Anhänger auf jeden Einschlag äußerst empfindlich reagiert. Hinzu kommen je nach Beladung doppelt so lange Bremswege, ein wesentlich begrenzterer Rangierraum und nicht zuletzt die enorm gewöhnungsbedürftige Lenkumkehrung in der Rückwärtsfahrt“. Sascha Niehoff rät deshalb zu einer besonders vorausschauenden Fahrweise: „Nutzen Sie sämtliche Innen- und Außenspiegel, um den Anhänger jederzeit im Blick zu halten, halten Sie sich an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 80 km/h und lassen sich nach Möglichkeit beim Parken und Rückwärtsfahren anweisen“. Der sichere Transport beginnt indes noch vor der Fahrt mit der ordnungsgemäßen Beladung und Sicherung. „Das Transportgut sollte unter Berücksichtigung der zulässigen Anhänge- und Stützlast von Zugfahrzeug und Anhänger möglichst gleichmäßig mittig über der Achse verteilt werden“, weiß Sascha Niehoff. Anschließend gilt es, sämtliche Lasten mittels Spanngurten, Seilen und Netzen so zu fixieren, dass sie auch einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung standhalten. Wer über wenig bis keine Erfahrung mit Anhängern besitzt, empfiehlt Sascha Niehoff, zunächst das Handling des Gespanns ausgiebig in kontrollierter Umgebung zu trainieren. Seit 2013 besteht für Inhaber eines Führerscheins der Klasse B zudem die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis durch eine sechsstündige Fahrschulung um die Schlüsselzahl 96 zu erweitern. Der entsprechende Zusatz besitzt in der gesamten EU Gültigkeit und berechtigt zum Bewegen von Gespannen bis zu 4,25 Tonnen. Weitere Hinweise zum Thema gibt Sascha Niehoff jederzeit gern unter der Durchwahl 04471-9583899 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Sascha Niehoff, Osterstr. 7, 49661 Landkreis Cloppenburg.

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Neufassung der Automatikregelung

15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Eine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt Sascha Niehoff von der Fahrschule Sascha Niehoff. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt Sascha Niehoff. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ Sascha Niehoff glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät Sascha Niehoff deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Sascha Niehoff jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 04471-9583899 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Sascha Niehoff. fahrschule@fahrschule-sascha-niehoff.de

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